16:45 - 17:15
German
Talk
Everyone
(Digital) Body Talk - Consent für den Datenkörper

Kurzthese

Der „informed consent“, die informierte Einwilligung, ist der gängige rechtliche Standard, um eine medizinische Maßnahme im Einvernehmen zwischen Arzt und Patient zu beginnen. Alles andere gilt als Körperverletzung. Aber welchen Körper meint die Einwilligung eigentlich, wenn sich die Medizin auf ein "quantified self" bezieht? Auf den physischen Körper oder auf den codifizierten Datenkörper des Patienten? Ein "Body Talk" zur Patienteneinwilligung im Zeitalter der digitalen Selbstüberwachung.

Beschreibung

Wenn wir zum Arzt gehen, darf er unseren Körper behandeln. So klar, so gelernt. Wird ein konkreter körperlicher Eingriff vorgeschlagen, muss eine informierte Einwilligung - ein "informed consent" -, unterzeichnet werden, und zwar unbedingt. Alles andere gilt als Körperverletzung. „Consent“ meint hier nicht, dass es keine Einwände mehr gegen den vorgelegten Vorschlag des Arztes gäbe. Sondern nur, wie die Soziokratie flapsig definiert: dass dieser Vorschlag beiderseitig für „good enough for now, safe enough to try“ gehalten wird.

Am Fallbeispiel der digitalen Überwachung von chronisch kranken Patienten geht dieser Talk der Frage nach, in welchem Kontext der informed consent eigentlich heute steht: Wie wird er eingesetzt? Was muss er leisten? Und auf welchen Körper bezieht sich die Einwilligung konkret: auf den physischen oder auf den codifizierten Datenkörper des Patienten? Zuletzt: Welchen Unterschied macht das?

Dabei wird auch kritisch hinterfragt, wie ein informed consent im heutigen Gesundheitssystem überhaupt zustande kommen kann. Als Spezialist*innen für den menschlichen Körper übernahmen bisher Ärztinnen und Ärzte die Aufgabe, ihre Patient*innen über die eigens verordneten Eingriffe aufzuklären. Auch dies war schon ein äußerst umfangreiches Unterfangen, das nur mit starken Verkürzungen und Auslassungen möglich war. Wenn nun telemedizinische Kontrollmöglichkeiten zunehmen, wenn der physische Körper als granulärer "Zahlenkörper" (Mathar, 2010) beobachtbar wird und sich Eingriffe auch auf diese digitale Abbildung beziehen - wie können die Beteiligten dann systematisch befähigt werden, einen informed consent herbeizuführen?

Die Rednerin ist weder Juristin noch Medizinerin, sondern Mediensoziologin. Deshalb sind ihr nicht die Details eines informed consent als solche wichtig - tl;dr –, sondern dessen sozialer Kontext und die Auswirkungen auf unser Verhältnis zum Patientenkörper. 

* Mathar, T. (2010). Der digitale Patient. Bielefeld: transcript Verlag.