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Terrorfilter?! Hintergrund und Analyse der geplanten EU-Terror-Content-Verordnung

Kurzthese

In Brüssel entsteht derzeit eine Verordnung, die Hostingdiensteanbieter mit kurzen Fristen und hohen Bußgeldandrohungen dazu bringen will, terroristischen Content im Netz einzudämmen. Trotz deutlicher Kritik von drei UN-Sonderberichterstatter*innen drängte die EU-Kommission auf rasche Verabschiedung. Menschenrechtsexpert*innen befürchten einen Export von Meinungsfreiheitsbeschränkungen aus den restriktivsten EU-Staaten.

Beschreibung

Die Diskussion um Uploadfilter bricht nicht ab: Algorithmen sollen nicht nur zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden, sondern nach dem Willen einiger in Zukunft auch dazu dienen, als terroristisch klassifizierte Inhalte aus dem Netz zu verdrängen. Nachdem die Innenminister Frankreichs und Deutschlands die EU-Kommission im letzten Jahr aufgefordert hatten, verstärkt gegen Terror-Propaganda im Internet vorzugehen, legte die Kommission im September den Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vor. Davon betroffen sein sollen alle Dienste, die Inhalte von Personen hochladen lassen und sie speichern, um sie Dritten zur Verfügung zu stellen - mithin jeder Blog mit Kommentarfunktion. Neben der Entfernungsanordnung mit einstündiger Löschfrist sieht die Kommission rechtlich unverbindliche Meldungen und die behördliche Verpflichtung zu Uploadfiltern vor. So könnten transnationale Befugnisse zur Einschränkung der Meinungsfreiheit geschaffen werden, die es ermöglichen, Beiträge, die in einzelnen Mitgliedsstaaten politisch unerwünscht sind, unionsweit von Plattformen zu verdrängen.

Die Session erläutert kritisch die Entwürfe der Kommission und des Parlamentsausschusses für Bürgerliche Freiheiten und stellt einige Hintergründe dar.

 

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